HU / AU Abnahme
HU / AU Abnahme
Eine alle zweijährlich durchgeführte Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) – umgangssprachlich „TÜV“ – ist nicht nur vom Gesetzgeber vorgeschrieben, sondern auch unerlässlich um Sicherheit und Funktionstüchtigkeit Ihres Fahrzeugs gewährleisten zu können.
Die Abgasuntersuchung soll sicherstellen, dass der Schadstoffausstoß Ihres Wagens die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhält.
In der anschließend durchgeführten Hauptuntersuchung werden alle für die Fahrzeugsicherheit zuständigen Komponenten in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Sachverständigen überprüft.
Wir von KFZ-Technik Kersting führen die HU Ihres Fahrzeugs (inklusive AU) in enger Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Prüforganisation durch. Kleinere Mängel, wie zum Beispiel an der Beleuchtung beheben wir ggf. direkt. Dies gilt für Transporter, Wohnwagen und Wohnmobile ebenso, wie für PKW.
Somit steht dem schnellen und unkompliziertem Weg zur gültigen Prüfplakette nichts mehr im Weg!
- In HU integrierte AU
- Gesetzlich vorgeschrieben
- Für PKW, Wohnwagen und Wohnmobile
- Alle 2 Jahre durchzuführen (Neuwagen 3 Jahre nach Zulassung)
- Vorabuntersuchung und Behebung evtl. Mängel
- Garantie für sicheres Fahren und Einhaltung der Vorschriften
- Gültige Prüfplakette
- Direkte Zusammenarbeit mit der Prüforganisation